Informationen zur Schulart
Allgemeine Aussagen zur Grundschule
(Schulgesetz §5)
Die Grundschule ist die gemeinsame Grundstufe des Schulwesens. Sie vermittelt Grundkenntnisse und Grundfertigkeiten. Ihr besonderer Auftrag ist gekennzeichnet durch die allmähliche Hinführung der Schüler von den spielerischen Formen zu den schulischen Formen des Lernens und Arbeitens.
Dazu gehören die Entfaltung der verschiedenen Begabungen der Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang, die Einübung von Verhaltensweisen für das Zusammenleben sowie die Förderung der Kräfte des eigenen Gestaltens und des schöpferischen Ausdrucks. Die Grundschule umfasst vier Schuljahre.
In die Grundschule treten Kinder mit unterschiedlichen individuellen Lernvoraussetzungen und Lernerfahrungen ein. Sie bringen, geprägt von der Familie und beeinflusst durch die Umwelt, unterschiedliche Einstellungen, Erwartungen und Hoffnungen in die Schule mit. Unabhängig von dieser individuellen Entwicklung sollen die Kinder am Ende der Grundschulzeit über vergleichbare Grundkenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
Die Grundschule
Erziehung und Unterricht in der Grundschule orientieren sich am emotionalen, psychomotorischen, intellektuellen und sozialen Entwicklungsstand der Kinder. Alle Erziehungs- und Bildungsprozesse knüpfen an den Erlebnis- und Erfahrungshorizont des Kindes an und erweitern ihn. Anschaulichkeit, Lebensnähe und Handlungsbezug sowie kindgemäße Aufgabenstellungen und vielfältige Formen des Lernens, Übens und Wiederholens sind unverzichtbare Grundelemente eines entwicklungsgemäßen Unterrichts.
In der Grundschule ist fächerverbindendes Arbeiten durchgängiges Prinzip des Unterrichts. Insbesondere im freien Arbeiten und im projektorientierten Lernen haben Kinder die Möglichkeit, fächerverbindend zu Themen aus dem Bildungsplan oder aus ihrer Lebenswirklichkeit zu arbeiten. Der ganzheitliche, auf die Persönlichkeit des Kindes ausgerichtete Erziehungs- und Bildungsauftrag der Grundschule wird durch fächerverbindendes Arbeiten betont.
Zu dieser ganzheitlichen Erziehung gehört auch, dass Mädchen und Jungen ihre geschlechtliche Identität finden. Im Unterricht müssen sie sich bei aller Verschiedenheit als gleichberechtigt und gleichwertig wahrnehmen, indem ihre unterschiedlichen Lebenserfahrungen, Interessen und Bedürfnisse ernst genommen und sie zu kooperativem Umgang angehalten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter dem unten stehenden Link zum Portal des Kultusministerium:
http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1188470/index.html?ROOT=1146607