SMV - Schülermitverantwortung

 


Artikel 1 der Landesverfassung Baden-Württemberg besagt, dass „die Jugend in den Schulen zu freien und verantwortungsfreudigen Bürgern zu erziehen und an der Gestaltung des Schullebens zu beteiligen ist“. Dies wird durch die Schülermitverantwortung, kurz SMV, erreicht.

Eine SMV hat folgende Rechte:

  1. Die SMV soll mittels allgemein zugänglicher Veranstaltungen die fachlichen, sportlichen, kulturellen, sozialen und politischen Interessen der Schüler fördern.
  2. Die SMV vertritt die Interessen der Schüler; sie darf gegenüber den Lehrern, dem Schulleiter und den Elternvertretern Anregungen, Wünsche und Beschwerden artikulieren.
  3. Die SMV berät einzelne Schüler; insbesondere auch bezüglich ihres Rechtes, gehört zu werden, bevor über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entschieden wird, die sie betreffen.

Die Klassensprecher der Klassen 5 bis 10 wählen in einer einberufenen Versammlung zu Schuljahresbeginn ihre Schülersprecher und die drei Vertreter für die Schulkonferenz. Die Wahl hat immer für ein Jahr Gültigkeit.

 

Neue Schülersprecher im Schuljahr 2022/23:

  • Schülersprecher/in: Marlon Fehrer und Justin Jenkel (beide Kl. 9)

Verbindungslehrer im Schuljahr 2022/23:

  • Frau Christine Pfeiffer