Grund- und Werkrealschule Odenheim

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Die Bundesagentur für Arbeit informiert und berät zu allen Fragen rund um die Themen Berufsausbildung und Studium an dieser Schule. Weitere Informationen dazu im Portal der Bundesagentur für Arbeit.

Beurlaubungen

Aufgrund der gesetzlichen Schulpflicht sind Beurlaubungen von Schülern grundsätzlich nicht möglich. Eine Ausnahme ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigem, schriftlichem Antrag möglich. Über zulässige Beurlaubungsgründe gibt die Schulleitung Auskunft.

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Antrag auf Beurlaubung und Unterrichtsbefreiung
Beurlaubung.pdf
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